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BBK Nr. 13 vom Seite 595

Buchung von Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen

Volker Endert und Karsten Sepetauz

[i]Happe, Pauschalwertberichtigungen bei der Bewertung von Forderungen, BBK 7/2009 S. 332 NWB EAAAD-16156Nach dem (strengen) Niederstwertprinzip des § 253 Abs. 4 HGB sind Forderungen am Abschlussstichtag höchstens mit dem beizulegenden Wert anzusetzen. Diesem Grundsatz ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) wird Folge geleistet, indem uneinbringliche Forderungen abgeschrieben, zweifelhafte Forderungen einzelwertberichtigt und darüber hinaus latent ausfallbedrohte Forderungen einer Pauschalwertberichtigung unterzogen werden. Der Beitrag greift die Grundlagen von Wertberichtigungen überblicksartig auf und ergänzt den Beitrag von Happe in BBK 7/2009 um die aktivische buchhalterische Abwicklung.

I. Grundlagen der Wertberichtigung auf Forderungen

1. Arten von Wertberichtigungen

[i]Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften Forderungen zählen zum Umlaufvermögen, und es gelten die allgemeinen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB sowie die GoB. Im Hinblick auf die Bewertung von Forderungen zum Abschlussstichtag (Folgebewertung) sind vor allem der Einzelbewertungsgrundsatz, das Vorsichtsprinzip (inkl. Imparitätsprinzip) sowie das Anschaffungskostenprinzip zu berücksichtigen . So sind Forderungen höchstens mit ihren Anschaffungskosten (= Nominalbetrag ) zu aktivieren, vor...

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