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FG Köln Urteil v. - 6 K 2057/08 EFG 2012 S. 1471 Nr. 15

Gesetze: EStG § 21, AO § 42

Einkommensteuer:

Gestaltungsmissbrauch durch wechselseitige Vermietung

Leitsatz

Verträge über die Vermietung von neu hergestellten und durch Teilungsvereinbarung errichteten Wohnungen bleiben wegen Gestaltungsmissbrauch gemäß § 42 AO steuerlich unberücksichtigt, wenn die Beteiligten bereits im Zeitpunkt der Begründung des Sondereigentums die Absicht verfolgen, die vermieteten Wohnungen wechselseitig zu eigenen Wohnzwecken zu nutzen und keine wirtschaftlichen oder sonst beachtliche nicht steuerliche Gründe die gewählte Gestaltung rechtfertigen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2012 S. 1471 Nr. 15
StBW 2012 S. 586 Nr. 13
CAAAE-12098

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FG Köln, Urteil v. 22.09.2011 - 6 K 2057/08

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