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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 22/11 EFG 2012 S. 1404 Nr. 14

Gesetze: UStG § 12 Abs. 2 Nr. 6

Ermäßigter Umsatzsteuersatz für von Zahntechniker gefertigte Beatmungsmasken

Leitsatz

  1. Zu den Voraussetzungen der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 6 UStG.

  2. Die Lieferung von individuell für einzelne Patienten maßgefertigten Beatmungsmasken unterliegt dem ermäßigten Steuersatz gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 6 UStG.

  3. Berufstypisch für die Tätigkeit der Zahntechniker ist in erster Linie die Herstellung von Zahnprothesen, aber auch die Fertigung von Epithesen. Das Berufsbild umfasst auch die Herstellung von Schienen und therapeutischen Geräten. Zu Letzteren zählen auch individuell für einzelne Patienten gefertigte Beatmungsmasken.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStR 2012 S. 10 Nr. 50
DStRE 2013 S. 219 Nr. 4
EFG 2012 S. 1404 Nr. 14
KÖSDI 2012 S. 18050 Nr. 9
IAAAE-12096

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 22.03.2012 - 5 K 22/11

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