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FG Köln Urteil v. - 2 K 1183/08

Gesetze: DVStB § 31 Abs 1, DVStB § 28 Abs 1

Steuerberaterprüfung:

Verfahrens- und Ermessensfehler

Leitsatz

1) Der Inhalt der mündlichen Steuerberaterprüfung muss nicht protokolliert werden, so dass fehlende Prüferaufzeichnungen insoweit keinen Verfahrensfehler begründen.

2) Eine den Anforderungen von § 31 Abs. 1 DVStB genügende Niederschrift muss keine schriftliche Fixierung der Einzelbewertungen enthalten. Sofern dies zwecks Findung einer sachgerechten Leistungsbeurteilung in einer Anlage "Notentabelle" zur Niederschrift und einem "Bewertungsbogen für den mündlichen Vortrag" erfolgt, führen diesbezügliche handschriftliche Korrekturen zuvor vorgenommener Eintragungen oder das Nichtausfüllen einzelner Beurteilungsfelder nicht zu einem Form- oder Verfahrensfehler.

3) Auch wenn im "Bewertungsbogen für den mündlichen Vortrag" dreimal die Einzelnote 4,0 angekreuzt wurde, kann unter Berücksichtigung sonstiger Umstände, für die kein Noteneintrag vorgesehen ist, eine Gesamtnote 4,5 vergeben werden.

4) Der Umstand, in der Prüfung des Vorsitzenden stets als Erster und auch am meisten geprüft worden zu sein, begründet keinen Verfahrensfehler.

5) Der Umstand, vom Vorsitzenden vor der Prüfung nur nach eigener Gesundheit, nicht jedoch nach sonstigen Gründen befragt worden zu sein, die die Prüfungsleistung hätten beeinträchtigen können, begründet auch dann keinen Verfahrensfehler, wenn ein Familienmitglied des Kandidaten am Prüfungstag an einer schweren lebensbedrohlichen Erkrankung litt.

6) Wird bei einem Steuerfachwirt in der Notentabelle handschriftlich der Eintrag "StfachA" gemacht, führt dies nicht zur Berücksichtigung einer unzutreffenden Berufsqualifikation bzw. einem Verfahrensfehler, wenn der Vorsitzende hierdurch lediglich den generellen Berufsweg des Kandidaten vermerken wollte.

7) Der Umstand, dass auf den Klausurbögen von den Prüfern keine handschriftlichen Punktevergaben vorgenommen wurden, begründet keinen Verfahrensfehler.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2012 S. 13 Nr. 41
DStRE 2012 S. 1424 Nr. 22
ZAAAE-12086

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FG Köln, Urteil v. 12.04.2011 - 2 K 1183/08

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