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FG München Urteil v. - 14 K 3357/09

Gesetze: AO § 355, AO § 122 Abs. 2 Nr. 1, AO § 108 Abs. 1, BGB § 187 Abs. 1, BGB § 188 Abs. 2

Verspäteter Einspruch unzulässig, sofern Zweifel am Zugang eines Schreiftstücks innerhalb des Dreitageszeitraums nicht ausräumbar

Leitsatz

Bestreitet der Steuerpflichtige nicht den Zugang des Schriftstücks überhaupt, sondern behauptet er lediglich, es nicht innerhalb des Dreitageszeitraums des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO erhalten zu haben, so hat er sein Vorbringen im Rahmen des Möglichen zu substantiieren, um Zweifel an der Dreitagesvermutung zu begründen. Er muss Tatsachen vortragen, die den Schluss darauf zulassen, dass ein anderer Geschehensablauf als der typische – Zugang binnen dreier Tage nach Aufgabe zur Post – ernstlich in Betracht zu ziehen ist.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 29/2012 S. 2366
StBW 2012 S. 682 Nr. 15
RAAAE-12080

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FG München, Urteil v. 26.03.2012 - 14 K 3357/09

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