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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 7 K 7203/08 EFG 2012 S. 1006 Nr. 11

Gesetze: FGO § 100 Abs. 1 S. 4, AO § 254, AO § 287, AO § 315

Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei erledigten Kontenpfändungen

Durchsuchungsbeschluss ohne vorherige Anhörung des Vollstreckungsschuldners

Kein Verwertungsverbot für bei rechtswidriger Durchsuchung gewonnenen Erkenntnissen im weiteren Verlauf des Vollstreckungsverfahrens

Leitsatz

1. Da sich Pfändungs- und Einziehungsverfügungen typischerweise relativ kurzfristig erledigen, ist bei diesen Verwaltungsakten im Interesse effektiven Rechtsschutzes die Schwelle zur Annahme des Fortsetzungsfeststellungsinteresse niedrig anzusetzen. Bei erledigten Kontenpfändungen besteht ein Rehabilitierungsinteresse, da Kontenpfändungen typischerweise nachteilige Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit haben.

2. Die fehlende Anhörung des Vollstreckungsschuldners vor Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses erscheint nicht als schwerwiegender Fehler, wenn der Schuldner keinerlei Zahlungs- und Kooperationsbereitschaft zeigt.

3. Erkenntnisse, die aufgrund einer rechtswidrigen Durchsuchung gewonnen wurden, dürfen im weiteren Verlauf des Vollstreckungsverfahrens verwendet werden.

Fundstelle(n):
EFG 2012 S. 1006 Nr. 11
WAAAE-12074

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 15.12.2011 - 7 K 7203/08

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