Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei erledigten Kontenpfändungen
Durchsuchungsbeschluss ohne vorherige Anhörung des Vollstreckungsschuldners
Kein Verwertungsverbot für bei rechtswidriger Durchsuchung gewonnenen Erkenntnissen im weiteren Verlauf des Vollstreckungsverfahrens
Leitsatz
1. Da sich Pfändungs- und Einziehungsverfügungen typischerweise relativ kurzfristig erledigen, ist bei diesen Verwaltungsakten
im Interesse effektiven Rechtsschutzes die Schwelle zur Annahme des Fortsetzungsfeststellungsinteresse niedrig anzusetzen.
Bei erledigten Kontenpfändungen besteht ein Rehabilitierungsinteresse, da Kontenpfändungen typischerweise nachteilige Auswirkungen
auf die Kreditwürdigkeit haben.
2. Die fehlende Anhörung des Vollstreckungsschuldners vor Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses erscheint nicht als schwerwiegender
Fehler, wenn der Schuldner keinerlei Zahlungs- und Kooperationsbereitschaft zeigt.
3. Erkenntnisse, die aufgrund einer rechtswidrigen Durchsuchung gewonnen wurden, dürfen im weiteren Verlauf des Vollstreckungsverfahrens
verwendet werden.
Fundstelle(n): EFG 2012 S. 1006 Nr. 11 WAAAE-12074
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 15.12.2011 - 7 K 7203/08
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.