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FG Köln Urteil v. - 1 K 4803/07 EFG 2012 S. 1560 Nr. 16

Gesetze: EStG § 1 Abs 2

Einkommensteuer:

Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht von sog. Ortskräften in deutschen Botschaften

Leitsatz

1) Eine deutsche Staatsangehörige, die in der deutschen Botschaft in der Karibik als sog. Ortskraft tätig ist, unterliegt in Deutschland gemäß § 1 Abs. 2 EStG der erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht.

2) Der Anwendungsbereich des § 1 Abs. 2 EStG erfasst nicht nur aus dem anstellenden Staat "entsandte" Personen, sondern grundsätzlich auch sog. Ortskräfte, die über ihre Beschäftigung hinaus Beziehungen zum Wohnsitzstaat aufweisen.

3) § 1 Abs. 2 EStG beschränkt sich auch nicht auf Personen mit diplomatischen oder konsularischen Status, die nach den völkerrechtlichen Vereinbarungen steuerrechtliche Privilegien im Beschäftigungsstaat genießen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2012 S. 1560 Nr. 16
SAAAE-12071

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FG Köln, Urteil v. 22.02.2011 - 1 K 4803/07

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