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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 6 U 69/08

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Epicondylitis humeri radialis (sog. "Tennisellenbogen") der Klägerin als Berufskrankheit (BK) nach Nr. 2101 der Anlage zur Berufskrankheitenverordnung (BKV) bei der Beklagten vorliegt und ihr damit Leistungen nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) zustehen.

Fundstelle(n):
DAAAE-11775

Preis:
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LSG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 22.12.2011 - L 6 U 69/08

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