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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 1917/07 EFG 2012 S. 1783 Nr. 18

Gesetze: UStG 2002 § 4 Nr. 14; 6. EG-Richtlinie Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchstabe c

Steuerfreiheit bei Umsätzen aus ästhetisch-plastischer Chirurgie

Leitsatz

1. Die Beurteilung der medizinischen Indikation eines ästhetisch-plastischen Eingriffs durch den behandelnden Arzt ist für das Gericht nicht bindend. In Zweifelsfällen muss vielmehr ein Sachverständigengutachten darüber eingeholt werden.

2. Ein Sachverständigengutachten über die medizinische Indikation eines ästhetisch-plastischen Eingriffs auf der Basis anonymisierter Patientenunterlagen ist für die Feststellung der Voraussetzungen der Steuerbefreiung nicht ausreichend. Das Gericht ist an der Einholung eines Sachverständigengutachtens gehindert, solange keine Einverständniserklärung des betroffenen Patienten vorliegt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:



Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2012 S. 1783 Nr. 18
YAAAE-11648

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 12.01.2012 - 6 K 1917/07

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