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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 11 | Investitionsabzugsbetrag: Keine Prüfung eines Finanzierungszusammenhangs

Schafft der Steuerpflichtige ein Wirtschaftsgut an, bevor er dafür mit seiner Steuererklärung oder mit einem nachfolgenden Einspruch einen Investitionsabzugsbetrag geltend macht, ist es nach einem aktuellen Urteil des BFH nicht erforderlich, dass er im Zeitpunkt der Anschaffung die Absicht hatte, den Investitionsabzugsbetrag in Anspruch zu nehmen.

Fast fünf Jahre ist es nun schon wieder her, dass im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 die alte Ansparabschreibung durch den Investitionsabzugsbetrag ersetzt wurde. Längst sind jedoch nicht alle Details zum neuen § 7g EStG geklärt. Aber immerhin: Auf der Liste der offenen Fragen können wir wieder einen Punkt streichen.

Der BFH hat aktuell entschieden: Für die Gewährung des Abzugsbetrages ist es grundsätzlich nicht von Bedeutung, ob die Investition bei der Abgabe der Steuererklärung tatsächlich schon vorgenommen war. Maßgeblich ist allein die Sicht am Ende des Wirtschaftsjahres, für das der Steuerpflichtige den Abzugsbetrag geltend macht. Die Absicht zur Inanspruchnahme der Steuervergünstigung muss nicht bereits im Zeitpunkt der Investition bestanden haben. Die Finanzverwaltung verlangt dies im H...

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