Arbeitshilfe Februar 2014

Keine umsatzsteuerfreien Umsätze bei Verkehrstherapie mit Hauptziel der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis

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Sind die Umsätze aus der Tätigkeit als Verkehrspsychologe umsatzsteuerfrei i.S. des § 4 Nr. 14 UStG?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB RAAAE-11338