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BFH 29.03.2012 VI R 70/10, NWB 25/2012 S. 2044

Einkommensteuer | Sanierung eines mit Echtem Hausschwamm befallenen Gebäudes als agB

Nach dem können Aufwendungen zur Sanierung eines mit Echtem Hausschwamm befallenen Gebäudes im Einzelfall ein unabwendbares Ereignis sein, wenn der Befall unentdeckt bleibt, die konkrete Gefahr der Unbewohnbarkeit eines Gebäudes droht und daraus eine aufwendige Sanierung folgt.

Anmerkung:

Im Streitfall hat der BFH den Aufwand von 10.490,22 € für Sanierungsmaßnahmen an einer Eigentumswohnung anerkannt. Ein von der Wohnungseigentümergemeinschaft eingesetzter Sachverständiger hielt diese Maßnahme für erforderlich. Der BFH sah nach den Feststellungen des Finanzgerichts alle Hürden für die Anwendbarkeit des § 33 EStG überwunden, denn die Schädigung der Wohnung in dem 1900 erbauten Haus war bei deren Erwerb im Jahr 2001 nicht erkennbar. Die Wohnung war für den Kläger außerdem von...

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