Finanzministerium Schleswig-Holstein - Kurzinfo KSt 6/2012

Steuerliches Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht;
Zusammenlegung von Steuertöpfen (§ 10b EStG);
Förderung im Rahmen des § 58 Nummer 2 AO;

In Zusammenhang mit der Zusammenlegung von Steuertöpfen (§ 10b EStG) und der Förderung im Rahmen des § 58 Nummer 2 AO sind Fragen vorgetragen worden, zu denen ich wie folgt Stellung genommen habe:

1. Zusammenlegung von Steuertöpfen

Es wurde gefragt, ob die vor dem erhaltenen Mittel aus Zuwendungen i. S. d. § 10b EStG weiterhin nach dem spendenbegünstigten Zweck, für den sie der Körperschaft nach der Zuwendungsbestätigung zugewandt wurden, zu differenzieren sind und ob die Verwendung der Mittel nach wie vor gesondert aufzuzeichnen und nachzuweisen ist. Diese Aufzeichnungs- und Nachweispflicht entfiel aufgrund der Vereinheitlichung der Höchstsätze auf 20 % durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom ( BStBl 2007 I S. 815).

Hierzu habe ich folgende Rechtsauffassung vertreten:

Die Pflicht, die Mittel und deren Verwendung gesondert aufzuzeichnen und nachzuweisen (Zuordnung zu so genannten „Steuertöpfen”) entfällt für vor dem erhaltene Zuwendungen mit Wirkung ab .

2. Förderung im Rahmen des § 58 Nummer 2 AO

Ferner wurde gefragt, ob es gemeinnützigkeitsunschädlich ist, wenn eine steuerbegünstigte Einrichtung Zuwendungsbestätigungen über Mittel ausstellt, die ihr von einer anderen steuerbegünstigten Einrichtung zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken zugewandt wurden und die in der Zuwendungsbestätigung genannten Zwecke nicht deckungsgleich zu den Zwecken sind, welche die fördernde Einrichtung satzungsgemäß verfolgt.

Hierzu habe ich folgende Rechtsauffassung vertreten:

Die Finanzverwaltung wird Zuwendungsbestätigungen einer steuerbegünstigten Einrichtung (Empfängerkörperschaft) über dieser von einer anderen steuerbegünstigten Einrichtung (Förderkörperschaft) zugewandten Mittel nicht beanstanden, sofern die übrigen Voraussetzungen nach § 58 Nummer 2 AO gegeben sind.

Finanzministerium Schleswig-Holstein v. - Kurzinfo KSt 6/2012

Fundstelle(n):
JAAAE-11238