Werbungskostenabzug der Aufwendungen für eine langjährig leerstehende Wohnung bei nachhaltigen langjährigen Vermietungsbemühungen
Leitsatz
1. Haben die Steuerpflichtigen eine Wohnung in einer für seniorengerechtes Wohnung einschließlich Betreuung konzipierten Wohnanlage
gekauft, ließ sich diese Konzeption nicht verwirklichen, stellte sich eine anderweitige Vermietung infolge eines Strukturwandels
und einer nur geringen Marktgängigkeit der Wohnung als sehr schwierig dar und konnte die Wohnung erst rd. elf Jahre nach ihrer
Fertigstellung erstmals vermietet werden, so ist der Steuerpflichtige gleichwohl zum Werbungskostenabzug der Aufwendungen
für die leerstehende Wohnung berechtigt, solange er den Entschluss zur Einkünfteerzielung trotz des langjährigen Leerstands
nicht aufgegeben hat.
2. Davon ist auszugehen, wenn der Steuerpflichtige langjährige, umfangreiche, nachhaltige Vermietungsbemühungen, u. a. durch
Beauftragung einer Immobilienverwaltungs-Firma, entfaltet hat, die Wohnung auch langjährig im Internet angeboten wurde, und
die erste Vermietung letztendlich aufgrund der erfolgreichen Mund-zu-Mund-Propaganda des Steuerpflichtigen realisiert wurde.
Fundstelle(n): EAAAE-11043
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Online-Dokument
FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 09.12.2010 - 5 K 376/09
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