IWB Nr. 11 vom Seite 1

Treaty Override: Entscheidung in Karlsruhe?

Thorsten Kunde | Verantw. Redakteur | iwb-redaktion@nwb.de

Mit seinem Vorlagebeschluss [i]Treaty Override im Bereich des § 50d Abs. 8 EStG verfassungsgemäß? vom - I R 66/09 änderte der BFH seine bisherige Auffassung zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit des einseitigen Überschreibens von Doppelbesteuerungsabkommen (sog. treaty override). Der Beschluss des BFH zur Verfassungsmäßigkeit des § 50d Abs. 8 EStG zeigt einerseits die Dynamik, die diesem Rechtsgebiet innewohnt, andererseits die erhebliche Bedeutung des Verfassungsrechts für das Steuerrecht. Wie das BVerfG die Gelegenheit nun nutzen wird, um eine zentrale Frage des deutschen Außensteuerrechts zu klären, darf mit Spannung erwartet werden. Dabei besteht die Hoffnung, dass das BVerfG die vorgelegte Frage nicht nur im Korsett des § 50d Abs. 8 EStG belässt, sondern dieses aufschnürt, um in diesem Bereich Rechtssicherheit zu schaffen. Die unterschiedlichen Aspekte des Vorlagebeschlusses analysieren wir in dieser Ausgabe für Sie. Inhaltlich ist der Ausgang des Vorlageverfahrens zu § 50d Abs. 8 EStG völlig offen.

Das derzeitige DBA zwischen [i]Neues DBA mit Luxemburg unterzeichnetDeutschland und Luxemburg stammt bereits aus dem Jahr 1958, also noch aus der Zeit vor der Veröffentlichung des ersten OECD-MA. Durch Protokolle in den Jahren 1973 und 2009 wurden in der Vergangenheit lediglich gewisse punktuelle Anpassungen am DBA vorgenommen. Am wurde nun aber von den Finanzministern beider Staaten ein neues DBA unterzeichnet, welches im Inhalt und Aufbau am aktuellen OECD-MA orientiert ist. In der vorliegenden Ausgabe werden die wesentlichen Änderungen des neuen DBA sowie weitere bedeutende Aspekte im Zusammenhang mit diesem dargestellt.

Mit dem Thema der „Gewinnabgrenzung [i]Aktivitäten der IFA in den Regionenbei Betriebsstätten im internationalen Steuerrecht” hat die IFA Westfalen ihre Auftaktveranstaltung in Münster erfolgreich absolviert. Nachdem zuletzt die IFA Nord in Hamburg als regionaler Bereich der IFA gegründet wurde, ist mit der IFA Westfalen eine weitere Lücke auf der Landkarte des internationalen Steuerrechts in Deutschland geschlossen worden. Auch der Gesprächskreis Rhein-Ruhr befasst sich am mit den verschiedenen Aspekten der Betriebsstätte im internationalen Steuerrecht. Berichte zu den einzelnen Veranstaltungen der verschiedenen IFA Regionen lesen Sie in den kommenden Ausgaben der IWB.

Beste Grüße

Thorsten Kunde

Fundstelle(n):
IWB 11 / 2012 Seite 1
NWB JAAAE-11011