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NWB direkt Nr. 24 vom Seite 637

Gegenleistung für die Übertragung von Arbeitslöhnen als Insolvenzgeld

Der NWB WAAAE-10493 entschieden, dass ein Zufluss von Insolvenzgeld i. S. des § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG auch schon dann vorliegen kann, wenn das Insolvenzgeld sozialrechtlich noch nicht entstanden ist.

Eine Arbeitgeberin befand sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, weshalb ein Kreditinstitut die Vorfinanzierung der Arbeitslöhne übernahm. Zur Vorfinanzierung traten die Arbeitnehmer ihre Arbeitslohnforderung gegen Zahlung einer dem Nettoarbeitslohn entsprechenden Summe an das Kreditinstitut ab. Das Kreditinstitut ließ sich die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zusagen. Auf diese Weise diente ihm das von der Bundesagentur für Arbeit gewährte Insolvenzgeld als Sicherheit. Denn es wird nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Höhe des Nettoarbeitslohns gewährt. Zwar steht es grds. dem Arbeitnehmer zu. Wegen der Übertragung der Arbeitslohnansprüche wird es nach dem Sozialrecht nunmehr allerdings dem Kreditinstitut gewährt. Im Rahmen der Vorfinanzierung trat ein Arbeitnehmer seine Arbeitslohnansprüche für Oktober und November 2006 an das Kreditinstitut ab. Dafür überwies ihm das Kreditinstitut in 2007 Geldbeträge in Höhe seiner Nettoarbei...

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