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NWB Nr. 24 vom Seite 1965

Patientenrechtegesetz vom Kabinett beschlossen

[i]Entwurf über die Seite http://www.bmg.bund.de/ministerium/presse/pressemitteilungen/2012-02/patientenrechtegesetz-im-kabinett.html Das Bundeskabinett hat am den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten beschlossen. Ziel der beteiligten Ministerien war die Verbesserung der Transparenz für Patienten. Der Leistungserbringer, typischerweise also der behandelnde Mediziner, soll in Zukunft noch höhere Aufklärungspflichten vor der Zustimmung des Patienten zu seiner Behandlung haben. Alle wesentlichen Fakten von der Diagnose bis zur Therapie müssen ihm verständlich erklärt werden.

Die Fehlervermeidungskultur im Behandlungswesen soll gestärkt werden. Dazu werden Meldesysteme für Fehler und ein Risikomanagement eingeführt und in Krankenhäusern soll ein Beschwerdemanagement verbindlich werden.

Der Behandlungsvertrag wird ausdrücklich im BGB geregelt sein. Die Patienten sind im Rahmen des Vertrags auch gesondert auf Kosten für solche Leistungen hinzuweisen, die nicht von den Krankenkassen übernommen werden.

[i]Einsichtsrecht in Patientenakte und teilweise Erleichterung der Beweislage bei ArzthaftungsprozessenBei Streit über den Behandlungsverlauf oder -erfolg sollen Patienten in ihre Patientenakte Einsicht nehmen können. Neben diesem gesetzlichen Anspruch sol...

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