Wolfgang Adomat

Praxis-Leitfaden Jahresabschluss

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-482-64061-2

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Praxis-Leitfaden Jahresabschluss (1. Auflage)

IV. Bilanz

Die Gliederung der weiteren Ausführungen richtet sich nach den Gliederungsvorschriften des Handelsgesetzbuches.

1. Aktiva

1.1 Anlagevermögen

[i]Linke Bilanzseite: VermögenspostenIm Anlagevermögen sind die Wirtschaftsgüter bzw. Vermögensgegenstände zu erfassen, die dauernd dem Geschäftsbetrieb dienen, § 247 Abs. 2 HGB, R 6.1 Abs. 1 EStR.

Die einzelnen Anlagegüter müssen in einem Bestandsverzeichnis (Anlagenverzeichnis) nach Art, Menge und Wert festgehalten werden (Grundlage: § 240 HGB und H 5.3 EStH). Das Anlagengitter umfasst sieben Spalten (bei GmbH zwölf Spalten).

1.1.1 Immaterielle Wirtschaftsgüter

Zu den immateriellen Wirtschaftsgütern gehören Patente, Marken- und Urheberrechte, Verlagsrechte, Know-how usw. (gesetzliche Grundlage: § 5 Abs. 2 EStG).


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EDV-Programme (Software)
Konto 0027/0135

Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt drei Jahre. Die Abschreibung von Standard-Software muss sich an die Abschreibungen für die Hardware orientieren ( EFG 2003 S. 601).

Beachte

So genannte „Trivial-Programme„ (= Standardsoftware) unter 150,00 € stellen geringwertige Wirtschaftsgüter dar und haben auf diesem Konto daher nichts zu suchen. Bei Anschaffungskosten über 150,00 € kommt es nicht zur Bildung eines ...