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PiR Nr. 6 vom Seite 198

Rückerwerb eines lizensierten Rechts

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach, Düsseldorf

I. Sachverhalt

Die U GmbH produziert und vertreibt seit Langem unter einer selbst entwickelten Marke in Europa Gesundheitsdrinks. In 01 hat sie dem japanischen Vertragspartner JP gegen eine umsatzabhängige Gebühr auf 15 Jahre das Recht eingeräumt, entsprechende Produkte in Japan zu produzieren und unter der Marke der U zu vertreiben.

Im Jahr 10 einigen sich U und JP, den Lizenzvertrag zum zu beenden, da U zukünftig selbst den japanischen Markt beliefern will. JP erhält für die vorzeitige Vertragsbeendigung eine Einmalzahlung ( termination fee) von 6 Mio €. Dies entspricht dem über die Restlaufzeit des ursprünglichen Vertrags ermittelten fair value. Der öffentliche Schutz der Markenrechte ist nach jeweils zehn Jahren gegen eine geringe Registrierungsgebühr verlängerbar.

II. Fragestellungen

  • Kann U die Zahlung als immateriellen Vermögenswert aktivieren?

  • Falls ja, über welchen Zeitraum ist der Vermögenswert abzuschreiben?

III. Lösungshinweise

Unternehmenszusammenschlusses

1.1 Aktivierung

Explizite Regelungen zum Rückerwerb von Rechten enthalten die IFRS nur für Unternehmenszusammenschlüsse: Hätte U das gesamte Unternehmen des JP erworben, wäre dadu...

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