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BFH 28.03.2012 VI R 48/11, NWB 23/2012 S. 1883

Lohnsteuer | Übernachtungskosten und regelmäßige Arbeitsstätte bei Lkw-Fahrern

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Übernachtet ein Kraftfahrer in der Schlafkabine seines Lkw, sind die Pauschalen für Übernachtungen bei Auslandsdienstreisen nicht anzuwenden. Liegen Einzelnachweise nicht vor, sind die tatsächlichen Aufwendungen zu schätzen. (2) Bei Kraftfahrern im Fernverkehr erfüllt weder der Lkw-Wechselplatz noch das Fahrzeug die Merkmale einer regelmäßigen Arbeitsstätte i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG.

Anmerkung:

Der Kläger hatte als Pauschalen für seine Übernachtungskosten geschätzte Beträge für die Nutzung von Waschräumen, Parkplätzen und die Reinigung der Bettwäsche angesetzt. Dies hat der BFH akzeptiert und ist wie die Vorinstanz stillschweigend davon ausgegangen, dass der Arbeitgeber keine steuerfreien Erstattungen geleistet hat. Im Übrigen stellt d...

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