infoCenter (Stand: September 2018)
Unternehmer
Udo
Vanheiden
Steuersubjekt im umsatzsteuerlichen
Sinne ist der Unternehmer.
Er ist
grundsätzlich Schuldner der Umsatzsteuer, zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und
Steuererklärungen
verpflichtet und zum Vorsteuerabzug
berechtigt. Unternehmer i.S.d.
§ 2 Abs. 1
UStG ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit
selbständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist dabei jede nachhaltige
Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, unabhängig davon, ob eine
Gewinnerzielungsabsicht besteht. Damit ist jedes Wirtschaftsgebilde, das
nachhaltig Leistungen gegen Entgelt erbringt, Unternehmer i.S.d.
Umsatzsteuergesetzes.
Die
Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie,
RL 2006/112/EG Artikel 9
i.d.F. 17.12.2013, verwendet anstelle des Begriffs
„Unternehmer” die Bezeichnung „Steuerpflichtiger”.
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