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Goodwill-Bilanzierung nach BilMoG
Rechtsverweigerung durch die Praxis?
Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ergeben sich einige neue handelsrechtliche Bilanzierungsvorschriften für den derivativen Geschäfts- oder Firmenwert. Diese wurden bereits in vorhergehenden Beiträgen erörtert und die Bilanzierungspraxis vor BilMoG erhoben . Im vorliegenden Beitrag wird untersucht, ob und in welcher Form die bilanzierenden Unternehmen die neuen Vorschriften umgesetzt haben.
Willeke, infoCenter, Geschäftswert/Firmenwert (HGB) NWB CAAAB-80073
Wie wird die Nutzungsdauer des Geschäfts- oder Firmenwerts bei den untersuchten Unternehmen im Jahres- und Konzernabschluss festgelegt?
Womit begründen die Unternehmen das Überschreiten der Fünfjahresfrist bei der Nutzung des Geschäfts- oder Firmenwerts?
Wie fallen die Untersuchungsergebnisse im Vergleich zur empirischen Untersuchung in 2008 aus und welche Empfehlungen resultieren daraus für die Zukunft?
I. Einleitung
[i]Mujkanovic, Die Bilanzierung des derivativen Geschäfts- oder Firmenwerts, StuB 2010 S. 167 NWB NAAAD-39018 Mujkanovic, Anpassungsbedarf bei der Bilanzierung des derivativen Geschäfts- oder Firmenwerts, StuB 2010 S. 268 NWB UAAAD-40494 Petersen/Zwirner/Boecker, Nutzungsdauer eines Geschäfts- oder Firmenwerts, StuB 2011 S. 399 NWB DAAAD-84183 Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, 3. Aufl., Herne 2012, § 253 NWB JAAAD-97096Im Rahmen einer empirischen Bestandsaufnahme wird die Bilanzierungspraxis nach BilMoG untersucht. Betrachtet werden insbesondere die Zugangs- un...