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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 2 K 103/11

Gesetze: AO § 222

Abgabenordnung: Voraussetzungen für eine Verrechnungsstundung

Leitsatz

Eine erhebliche Härte im Sinne von § 222 AO ist nur dann gegeben, wenn der Gegenanspruch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit besteht und in absehbarer Zeit fällig werden wird; d. h. zur Zeit der Steuereinziehung muss der Gegenanspruch bereits nach Grund und Höhe rechtlich wie tatsächlich schlüssig belegt sein und in naher Zeit fällig werden.

Fundstelle(n):
OAAAE-09749

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 22.03.2012 - 2 K 103/11

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