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FG München Urteil v. - 13 K 1724/07

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1, EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2

Anteil an der Komplementär-GmbH als Sonderbetriebsvermögen II des Kommanditisten

Leitsatz

1. Zum Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers gehören alle Wirtschaftsgüter, die dazu geeignet und bestimmt sind, dem Betrieb der Personengesellschaft (Sonderbetriebsvermögen I) oder der Beteiligung des Mitunternehmers (Sonderbetriebsvermögen II) zu dienen. Sonderbetriebsvermögen II ist anzunehmen, wenn die dem Mitunternehmer gehörenden Wirtschaftsgüter zur Begründung oder Stärkung seiner Beteiligung eingesetzt werden. Ein solches Wirtschaftsgut kann auch die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft sein.

2. Der Anteil von 5 % am Nennkapital der Komplementär-GmbH, die ihrerseits zu 99 % am Gewinn der KG beteiligt ist, ist notwendiges Sonderbetriebsvermögen II des zu 5 % an der GmbH & Co. KG beteiligten Kommanditisten.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
HAAAE-09734

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG München, Urteil v. 10.12.2010 - 13 K 1724/07

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