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Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein - ESt-Kurzinfo 2012/25

Einkünfte in ausländischer Währung;
Feste Umrechnungskurse der „Euro-Länder”

Ab dem ist der Euro die Währung der EU-Mitgliedstaaten Belgien, Deutschland, Spanien, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal und Finnland. Neu den Euro eingeführt haben Estland, Malta, die Slowakei, Slowenien und Zypern.

Bei in ausländischer Währung erzielten Einkünften sind bezüglich o. g. Staaten die unwiderruflich festgelegten Umrechnungskurse zwischen dem Euro und den Währungen dieser EU-Mitgliedstaaten anzuwenden. Sie lauten:


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Land
Umrechnungskurs
Ursprungswährung/Kurzbezeichnung
€ seit dem
Belgien
1 Euro
40,3399
Belgische Franken
BEF
 
Deutschland
1 Euro
1,95583
Deutsche Mark
DEM
 
Estland
1 Euro
15,6466
Estnische Kronen
EEK
Finnland
1 Euro
5,94573
Finnmark
FIM
 
Frankreich
1 Euro
6,55957
Französische Franken
FRF
 
Griechenland
1 Euro
340,750
Griechische Drachmen
GRD
Irland
1 Euro
0,787564
Irische Pfund
IEP
 
Italien
1 Euro
1936,27
Italienische Lira
ITL
 
Luxemburg
1 Euro
40,3399
Luxemburgische Franken
LUF
 
Malta
1 Euro
0,429300
Maltesische Lire
MTL
Niederlande
1 Euro
2,20371
Niederländische Gulden
NLG
 
Österreich
1 Euro
13,7603
Österreichische Schilling
ATS
 
Portugal
1 Euro
200,482
Portugiesische Escudos
PTE
 
Slowakei
1 Euro
30,1260
Slowakische Kronen
SKK
Slowenien
1 Euro
239,640
Slowenische Tolar
SIT
Spanien
1 Euro
166,386
Spanische Peseten
ESP
 
Zypern
1 Euro
0,585274
Zypern-Pfund
ZYP

Geldbeträge, die von einer nationalen Währungseinheit in eine andere umgerechnet werden sollen, müssen zunächst in einen auf die Euro-Einheit lautenden Geldbetrag umgerechnet, der auf nicht weniger als drei Dezimalstellen gerundet werden darf, und dann in die andere nationale Währungseinheit umgerechnet werden(s. a. Tz. 5 des BStBl 1998 I S. 1625).

Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein v. - ESt-Kurzinfo 2012/25

Fundstelle(n):
HAAAE-09679