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NWB Nr. 21 vom Seite 1732

BFH entscheidet zur regelmäßigen Arbeitsstätte bei Outsourcing-Fällen teilweise entgegen LStR/LStH

Von Leiharbeit zu Outsourcing

Dr. Stefan Schneider

[i]BFH, Urteil vom 9. 2. 2012 - VI R 22/10 NWB MAAAE-09164 Mit Urteil vom 9. 2. 2012 - VI R 22/10 NWB MAAAE-09164 entschied der BFH zur regelmäßigen Arbeitsstätte bei Outsourcing-Fällen. Danach sind in Outsourcing-Fällen Arbeitnehmer mit ihrer Ausgliederung regelmäßig auswärts tätig, vergleichbar mit bei Kunden ihres Arbeitgebers tätigen Arbeitnehmern. Das ist nach der neuen BFH-Rechtsprechung der nun geltende Grundsatz. Der BFH widerspricht insoweit der Verwaltungsauffassung. Er hatte allerdings im konkret zu entscheidenden Streitfall nicht über ein typisches Outsourcing, sondern über eine besondere Konstellation zu urteilen. Für diesen (Ausnahme-)Fall hatte er keine auswärtige Tätigkeit, sondern eine solche an der regelmäßigen Arbeitsstätte angenommen. Danach liegt ein Outsourcing-Fall regelmäßig dann nicht vor, wenn ein Postbeamter unter Wahrung seines beamtenrechtlichen Status vorübergehend am bisherigen Tätigkeitsort einem privatrechtlich organisierten Tochterunternehmen der Deutschen Telekom AG zugewiesen wird.

I. Fortführung der Rechtsprechung zur regelmäßigen Arbeitsstätte

[i]Tatbestandsmerkmal der regelmäßigen ArbeitsstätteDer BFH führt mit dem Outsourcing-Urteil seine Rechtsprechung zum Tatbestandsmerkmal de...

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