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EuGH 19.06.2003 Rs. C-149/01, IWB 15/2003

Steuerrecht; | Sonderregelung für die Besteuerung von Reisebüros und Reiseveranstaltern

Der EuGH hat in der Rs. C-149/01 mit Urt. v. wie folgt entschieden: Art. 26 Abs. 2 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates v. zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage ist dahin auszulegen, dass die Wendung vom Reisenden zu zahlender Gesamtbetrag im Sinne dieser Bestimmung den zusätzlichen Betrag umfasst, den ein als Vermittler für Rechnung eines Reiseveranstalters tätiges Reisebüro unter den in der Vorlageentscheidung dargestellten Umständen zusätzlich zu dem vom Reisenden entrichteten Preis an den Reiseveranstalter zahlen muss, und zwar in Höhe des dem Reisenden von dem Reisebüro gewährten Nachlasses auf den im Katalog des Reiseveranstalters festgesetzte...

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