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Ferienwohnung: Führt (Vorbehalt der) Selbstnutzung zwangsweise zu einer Prognoseberechnung?
Die Vorschrift des § 21 EStG beruht auf der typisierenden Annahme, dass die langfristige Vermietung und Verpachtung trotz über längere Zeiträume anfallender Werbungskostenüberschüsse in der Regel letztlich zu positiven Einkünften führt. Diese Grundsätze gelten auch für Ferienwohnungen, wenn diese von den Steuerpflichtigen (in Eigenregie oder durch Beauftragung eines Dritten) ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten werden (, BStBl 2002 II S. 726). In diesem Urteil hat der IX. Senat auch entschieden, dass bei einer teils selbst genutzten und teils an wechselnde Feriengäste vermieteten Ferienwohnung die Überschusserzielungsabsicht nur dann zu bejahen ist, wenn sich anhand der für einen Prognosezeitraum von 30 Jahren geschätzten Einnahmen und Ausgaben ein Totalüberschuss ergibt. Die Einkunftserzielungsabsicht ist auch dann zu prüfen, wenn sich der Steuerpflichtige bei einer Vermittlung durch einen Dritten eine zeitweise Selbstnutzung vorbehält. Dies gilt unabhängig davon, ob die Ferienwohnung in der zur Selbstnutzung vorbehaltenen Zeit tatsächlich zur privaten Erholung genutzt wurd...BStBl 2004 I S. 933