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NWB Nr. 21 vom Seite 1719

Die Aktienrechtsnovelle 2012

Dr. Marius Sieja

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1753Am 20. 11. 2011 hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Aktiengesetzes beschlossen. Der Entwurf regelt u. a. die Verbesserung der Transparenz der Gesellschafterstruktur bei nicht börsennotierten Aktiengesellschaften, Neuerungen hinsichtlich der Flexibilisierung der Finanzierung von Gesellschaften sowie die relative Befristung von Nichtigkeitsklagen. Des Weiteren werden redaktionelle Ergänzungen und Änderungen des Aktiengesetzes berücksichtigt. Der Bundesrat hat im Februar 2012 zu dem Regierungsentwurf Stellung bezogen (s. BR-Drucks. 852/11). Mit dem Inkrafttreten der Akteinrechtsnovelle 2012 ist in der zweiten Jahreshälfte zu rechnen.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

Grundsätzliche Wahlfreiheit zwischen Inhaber- und Namensaktien

[i]Inhaberaktien sind in einer Sammelurkunde zu verbriefenIm Grundsatz bleibt es bei der Wahlfreiheit zwischen Inhaber- und Namensaktien. Entscheidet sich die Gesellschaft für Inhaberaktien, sind diese in einer Sammelurkunde zu verbriefen und bei einer Wertpapiersammelbank zu hinterlegen. Falls eine nicht börsennotierte Gesellschaft keine Sammelurkunde führt, wird sie nach der Neuregelung auf Namensaktien festgelegt. Unabhängig von der Verbriefung ...

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