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IWB 13/2003

Österreich; | Erbschaftsteuer bei doppelstöckiger Personengesellschaft

Werden inländ. Betriebsstätten im Wege ausländ. Personengesellschaften gehalten, dann wird nach der bei der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung gehandhabten österreichischen Verwaltungspraxis nicht der Sichtweise der im Bereich der Einkommensbesteuerung maßgebenden Bilanzbündeltheorie gefolgt und es wird nicht durch die Personengesellschaft auf die dahinter stehenden Gesellschafter ”durchgegriffen”. Ist daher eine deutsche gewerblich tätige Personengesellschaft an inländ. Personengesellschaften beteiligt und werden die Anteile an der deutschen Personengesellschaft von den in Deutschland ansässigen Gesellschaftern (denen keine Inländereigenschaft i. S. des § 6 Abs. 2 ErbStG zukommt) im Schenkungs- oder Erbweg an Personen übertragen, die ebenfalls keine ”Inländer” im vorgenannten Sin...

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