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Niedersächsisches FG Urteil v. - 9 K 180/09 EFG 2012 S. 1259 Nr. 13

Gesetze: EStG § 21 Abs. 8 Nr. 1

Unterstellung der Überschusserzielungsabsicht auch bei nur geringfügiger Selbstnutzung einer ansonsten fremdvermieteten Ferienwohnung

Leitsatz

  1. Zur Totalüberschusserzielungsabsicht bei VuV.

  2. Bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit ist grds. von der Totalüberschusserzielungsabsicht auszugehen, selbst wenn sich über längere Zeiträume WK-Überschüsse ergeben.

  3. Diese Grundsätze gelten auch für Ferienwohnungen, wenn diese ausschließlich vermietet bzw. für die Vermietung bereitgehalten werden.

  4. Erzielt ein Stpfl. mit einer überwiegend fremdvermieteten Ferienwohnung Einkünfte aus VuV, nutzt er diese aber geringfügig selbst, so ist die Überschusserzielungsabsicht trotz der Selbstnutzung zu unterstellen, wenn die tatsächlichen jährlichen Vermietungstage regelmäßig die Grenze von 75 v. H. der ortsüblichen Vermietungstage überschreiten.

  5. Es besteht kein Anlass, an der Überschusserzielungsabsicht eines Stpfl. zu zweifeln, welcher bei geringfügiger Selbstnutzung seiner Ferienwohnung die ortsüblichen Vermietungstage in etwa erreicht oder übertrifft.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2012 S. 1259 Nr. 13
GStB 2012 S. 223 Nr. 7
KSR direkt 2012 S. 12 Nr. 7
KÖSDI 2012 S. 18008 Nr. 8
NWB-Eilnachricht Nr. 21/2012 S. 1720
PIStB 2012 S. 141 Nr. 6
StBW 2012 S. 538 Nr. 12
IAAAE-09161

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Niedersächsisches FG, Urteil v. 07.03.2012 - 9 K 180/09

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