Unterstellung der Überschusserzielungsabsicht auch bei nur
geringfügiger Selbstnutzung einer ansonsten fremdvermieteten Ferienwohnung
Leitsatz
Zur
Totalüberschusserzielungsabsicht bei VuV.
Bei einer auf Dauer angelegten
Vermietungstätigkeit ist grds. von der Totalüberschusserzielungsabsicht
auszugehen, selbst wenn sich über längere Zeiträume WK-Überschüsse ergeben.
Diese Grundsätze gelten auch für
Ferienwohnungen, wenn diese ausschließlich vermietet bzw. für die Vermietung
bereitgehalten werden.
Erzielt ein Stpfl. mit einer
überwiegend fremdvermieteten Ferienwohnung Einkünfte aus VuV, nutzt er diese
aber geringfügig selbst, so ist die Überschusserzielungsabsicht trotz der
Selbstnutzung zu unterstellen, wenn die tatsächlichen jährlichen
Vermietungstage regelmäßig die Grenze von 75 v. H. der ortsüblichen
Vermietungstage überschreiten.
Es besteht kein Anlass, an der
Überschusserzielungsabsicht eines Stpfl. zu zweifeln, welcher bei geringfügiger
Selbstnutzung seiner Ferienwohnung die ortsüblichen Vermietungstage in etwa
erreicht oder übertrifft.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2012 S. 1259 Nr. 13 GStB 2012 S. 223 Nr. 7 KSR direkt 2012 S. 12 Nr. 7 KÖSDI 2012 S. 18008 Nr. 8 NWB-Eilnachricht Nr. 21/2012 S. 1720 PIStB 2012 S. 141 Nr. 6 StBW 2012 S. 538 Nr. 12 IAAAE-09161
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Niedersächsisches FG, Urteil v. 07.03.2012 - 9 K 180/09
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