Oberfinanzdirektion Magdeburg - S 2145 – 36 – St 213 V

Lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung eines betrieblichen Kfz für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte;
Anwendung im Rahmen der Gewinnermittlung

ESt-Kartei ST § 8 Abs. 2 EStG Karte 9

Das BStBl 2011 I S. 301, nimmt Stellung zur Anwendung der BStBl 2008 II S. 887 und 890, , BStBl 2009 II S. 280, sowie , BStBl 2011 II S. 354, 358 und 359, bei der lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung eines betrieblichen Kfz für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Nach einem Beschluss der Einkommensteuerreferatsleiter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder sind die Grundsätze des vorgenannten BMF-Schreibens sowie der diesem zu Grunde liegenden BFH-Rechtsprechung nicht im Rahmen der Gewinneinkünfte anzuwenden.

Die BFH-Urteile sind zu § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG und nicht zu § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 3 EStG ergangen. Der BFH hat damit keinen betrieblichen Sachverhalt entschieden. Die neue Rechtsprechung des BFH in seinen Urteilen vom (a. a. O.) ist daher auf die Ermittlung des Kürzungsbetrages nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 3 nicht zu übertragen.

Oberfinanzdirektion Magdeburg v. - S 2145 – 36 – St 213 V

Fundstelle(n):
LAAAE-09092