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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 3 K 118/11 EFG 2012 S. 1184 Nr. 12

Gesetze: § 1 Abs. 1 Nr. 1 u. 2, § 14 Nr. 2 GrEStGBGB 80 Abs. 1, § 81 Abs. 1 Satz 1, § 82 Satz 1, § 311 b Abs. 1, § 313 a.F.

Festsetzung von Grunderwerbsteuer im Zusammenhang mit der Errichtung einer Stiftung des Privatrechts

Leitsatz

1. Ein Stiftungsgeschäft zur Errichtung einer Stiftung des Privatrechts, in dem der Stifter die Übertragung des Eigentums an einem Grundstück zusichert, bedarf nicht der notariellen Beurkundung.

2. Die mit der staatlichen Anerkennung einer Stiftung als rechtsfähig entstehende Verpflichtung zur Übereignung eines inländischen Grundstücks gemäß Zusicherung in einem wirksamen Stiftungsgeschäft löst die GrESt-Pflicht aus, nicht erst die nachfolgende Übertragungserklärung und Auflassung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStRE 2012 S. 945 Nr. 15
EFG 2012 S. 1184 Nr. 12
ErbStB 2012 S. 208 Nr. 7
UVR 2012 S. 167 Nr. 6
Ubg 2012 S. 577 Nr. 8
PAAAE-08969

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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 08.03.2012 - 3 K 118/11

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