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FG Münster Urteil v. - 11 K 2570/11 Kg EFG 2012 S. 1281 Nr. 13

Gesetze: EStG § 63 Abs 1 S 1, EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2, EStG § 32 Abs 4 S 5, EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 10 Abs 1 Nr 9, EStG § 62 Abs 1

Kindergeld:

Schulgeld für Internat (Gymnasium) kein ausbildungsbedingter Mehrbedarf

Leitsatz

Das an ein Internat (Gymnasium) gezahlte Schulgeld ist bei der Ermittlung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes nicht als ausbildungsbedingter Mehrbedarf abzuziehen.

Fundstelle(n):
EFG 2012 S. 1281 Nr. 13
StBW 2012 S. 441 Nr. 10
YAAAE-08953

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FG Münster, Urteil v. 29.02.2012 - 11 K 2570/11 Kg

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