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BFH 31.01.2012 I R 1/11, StuB 9/2012 S. 367

Körperschaftsteuer | Höhe der zulässigen, von einem Wasserversorgungsunternehmen an seine Trägergemeinde gezahlten Konzessionsabgabe „Wasser”

Leistet eine GmbH an ihre Gesellschafterin (Gemeinde) Konzessionsabgaben, die preisrechtliche Höchstsätze überschreiten, liegen insoweit vGA vor. Die Größe der Gemeinden, die für die Bestimmung der zulässigen Konzessionsabgabe „Wasser” maßgeblich ist, kann anhand der vom Statistischen Landesamt amtlich fortgeschriebenen Einwohnerzahl bestimmt werden (Bezug: § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG 1991; § 2 Abs. 2 KAV; § 2 Abs. 1, 2 und 4 KAE).

Praxishinweise

Die Abführung von Konzessionsabgaben im Versorgungsbereich „Wasser” bestimmt sich nach wie vor nach der „Anordnung über die Zulässigkeit von Konzessionsabgaben der Unternehmen und Betriebe zur Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser an Gemeinden und Gemeindeverbände” vom (Konzessionsabgabenanordnung – KAE, Reichsanzeiger 1941, Nr. 57) i. d. F. vom , Bundesan...BGBl 1992 I S. 12

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