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StuB 9/2012 S. 371

Umsatzsteuer | Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Die OFD Frankfurt/M. nimmt in einer aktuellen Verfügung zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei der Verwertung sicherungsübereigneter Gegenstände Stellung ( NWB LAAAE-06863).

Hierzu wird weiter ausgeführt: Für Lieferungen von sicherungsübereigneten Gegenständen durch den Sicherungsgeber an den Sicherungsnehmer (z. B. die Bank) außerhalb des Insolvenzverfahrens schuldet der Sicherungsnehmer als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer, wenn er ein Unternehmer oder eine juristische Person ist (§ 13b Abs. 2 Nr. 2 i. V. mit Abs. 5 Satz 1 UStG). Werden Gegenstände des Unternehmensvermögens zur Sicherung bestehender Verbindlichkeiten übereignet, kommt es erst mit Eintritt der Verwertungsreife und der damit einhergehende...

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