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PiR Nr. 5 vom Seite 165

Finanzierungskosten für Anschaffungen und Herstellungen

WP/StB Prof Dr. Wolf-Dieter Hoffmann, Freiburg

I. Grundstrukturen

Die Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen in die Bewertung von angeschafften oder hergestellten Vermögenswerten/Wirtschaftsgütern beruht auf unterschiedlichen rechtssystematischen Ausgangsüberlegungen:

  • Nach den IFRS dominiert der Gedanke des matching principle : Es sollen alle Einsatzfaktoren der Produktion eines Vermögenswerts in dem Zeitraum ergebniswirksam werden, in dem die entsprechenden Umsatzerlöse anfallen. Oder anders ausgedrückt: Anschaffungs- und Herstellungsvorgänge sollen vollumfänglich bis zur vollständigen Funktionsfähigkeit des betreffenden Vermögenswerts erfolgsneutral behandelt werden. Daraus folgt die Aktivierungspflicht der Kapitalkosten ( borrowing costs) der Anschaffung oder Herstellung nach IAS 23.8.

  • Nach deutschem Bilanzierungsverständnis dominiert eine isolierte Betrachtung der Zinsen gegenüber dem finanzierten Anschaffungs- oder Herstellungsvorgang für ein Wirtschaftsgut. Finanzierungskosten sind dann als Aufwand bzw. Betriebsausgaben zu verrechnen, wenn sie anfallen. Das erleichtert natürlich die Abschlussarbeiten, denn man braucht sich nach dieser Vorgabe nicht ...

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