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FG Sachsen 20.03.2012 6 K 2143/07, NWB 19/2012 S. 1571

Einkommensteuer | Zinsen auf eine Rentennachzahlung sind keine Kapitaleinkünfte

Erhält der Steuerpflichtige unter Geltung des Alterseinkünftegesetzes von der Deutschen Rentenversicherung neben einer Rentennachzahlung für Vorjahre auch Zinsen nach § 44 Abs. 1 SGB I auf die Nachzahlung, ist diese Zinszahlung nach dem keine Kapitaleinnahme, sondern wie die Rentenzahlung als sonstige Einkünfte steuerbar. Die Klägerin erzielte im Streitjahr 2006 Einkünfte aus einer Witwenrente sowie einer Altersrente. Der Rentenbescheid für die zuletzt genannte Rente erging 2005. Darin sprach die Deutsche Rentenversicherung der Klägerin rückwirkend ab Mai 1999 eine Rente zu. Für die Zeit bis Dezember 2005 erhielt die Klägerin eine Nachzahlung, die gem. § 44 Abs. 1 SGB I verzinst wurde. Mit der Neuregelung durch das AltEinkG entfällt die Behandlung der Nachzahlungszinsen als Kapitaleink...

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