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IWB 10/2003

Zollrecht; | verbindliche Zolltarifauskünfte

Die Liste der Zollbehörden, die von den Mitgliedstaaten zur Entgegennahme eines Antrags auf Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft oder zur Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskünften bestimmt worden sind, ist im ABl EU Nr. C 80 S. 2 ff. v. abgedruckt.

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