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IWB 10/2003

Polen; | Zollrecht

Es wurde das ”Gesetz über die Verwaltung des Warenverkehrs mit dem Ausland” verabschiedet. Zweck dieses Gesetzes ist es, die polnischen Exporteure und Importeure mit den Bedingungen des Warenverkehrs in der EU vertraut zu machen. Es regelt u. a. die automatische Warenregistrierung durch Zollbehörden, das administrative Verfahren bei Kontingentverteilungen sowie Exportzuschüsse für einige landwirtschaftliche Erzeugnisse. Eine abschließende Liste der Exportzuschüsse stellt der Minister für Landwirtschaft im Rahmen von Verordnungen auf. Die Erzeugnisse auf dieser Liste müssen ausschließlich in Polen gewonnen oder hergestellt werden sowie näher bestimmte Qualitätsvoraussetzungen erfüllen. Das Gesetz bleibt bis zum Beitritt Polens in die EU in Kraft.

[PD]

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