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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 9 K 50/09 EFG 2012 S. 1368 Nr. 14

Gesetze: EStG § 65EStG § 70 Abs. 2EWGV 1408/71 Art. 12 Abs. 2 EWGV 1408/71 Art. 76

Polnischer Staatsbürger in Deutschland: Kindergeld für in Polen lebende Tochter

Leitsatz

  1. Nach § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG wird im Inland kein Kindergeld gezahlt, sofern für das Kind im Ausland Kindergeld oder vergleichbare Leistungen bewilligt werden.

  2. Nämliches gilt, wenn die ausländischen Leistungen bei entsprechender Antragstellung zu zahlen wären.

  3. Hat eine Kindesmutter in Polen keinen Anspruch auf Kindergeld, kommt weder eine Anrechnung fiktiven polnischen Kindergeldes noch eine hälftige Kürzung des inländischen Kindergeldanspruchs in Betracht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2012 S. 1368 Nr. 14
HAAAE-08548

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 08.02.2012 - 9 K 50/09

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