Polnischer Staatsbürger in Deutschland: Kindergeld für in Polen lebende Tochter
Leitsatz
Nach § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG wird im Inland kein Kindergeld gezahlt, sofern für das Kind im Ausland Kindergeld oder
vergleichbare Leistungen bewilligt werden.
Nämliches gilt, wenn die ausländischen Leistungen bei entsprechender Antragstellung zu zahlen wären.
Hat eine Kindesmutter in Polen keinen Anspruch auf Kindergeld, kommt weder eine Anrechnung fiktiven polnischen Kindergeldes
noch eine hälftige Kürzung des inländischen Kindergeldanspruchs in Betracht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2012 S. 1368 Nr. 14 HAAAE-08548
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 08.02.2012 - 9 K 50/09
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.