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IWB 8/2003

Österreich; | deutsche Grenzgänger

Wird von einem österreichischen Bewachungsunternehmen ein in Deutschland in Grenznähe wohnhafter Mitarbeiter aufgenommen, dessen Arbeitsort auch auf österreichischer Seite innerhalb der maßgebenden 30-km-Zone gelegen ist und dem die steuerliche Grenzgängereigenschaft i. S. des DBA-Deutschland zukommt, dann steht gem. Art. 9 Abs. 3 des österreichisch-deutschen DBA v. sowie gem. Art. 15 Abs. 6 des DBA v. das ausschließliche Besteuerungsrecht der BRD zu. Nimmt Deutschland das Besteuerungsrecht in Anspruch, dann kann der österreichische Arbeitgeber die Bezüge ohne Lohnsteuerabzug zur Auszahlung bringen. In diesem Fall ist weder ein ”L 16” an das österreichische Betriebsstättenfinanzamt zu übermitteln noch ist zurzeit ein Datenaustausch mit Deutschland vorgesehen. Allerdings wird zu erwarten ...

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