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§ 35 Ergebnis je Aktie (Earnings per Share)
Vorbemerkung
Die nachstehende Kommentierung bezieht sich auf IAS 33 in der ab geltenden Fassung. Alle bis zum ergangenen Rechtsänderungen und Interpretationen sind berücksichtigt. Einen Überblick über diskutierte oder schon als Änderungsentwurf vorgelegte zukünftige Regelungen enthalten Rz 58 ff.
1 Zielsetzung, Regelungsinhalt und Begriffe
1 Am Kapitalmarkt gilt das Ergebnis je Aktie (earnings per share, EPS) als eine wichtige Kennzahl zur Bewertung von Unternehmen. In Deutschland wird die Kennzahl seit Langem von der Schmalenbach-Gesellschaft (SG) bzw. der Deutschen Vereinigung der Finanzanalysten (DVFA) propagiert.
Das Ergebnis je Aktie verhält sich mathematisch streng umgekehrt zum Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV). Das KGV wird im Vergleich zwischen Unternehmen oder Aktien oftmals als Basis für Kauf- und Verkaufsentscheidungen herangezogen. Ein niedriges KGV (= hohes EPS) soll z. B. einen günstigen Preis für die Aktie indizieren. Das Ergebnis je Aktie wird so zu einem Bindeglied zwischen Rechnungslegung und Unternehmensbewertung.
Vor diesem Hintergrund soll IAS 33 durch eine klare Definition der zu verwendenden Größen und Berechnungsmethoden eine ...