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Anwendungsübersicht IFRS
Anwendungsübersicht IFRS
Anwendungshinweise
Sofern in Spalte B keine Jahreszahl angegeben ist, ist der betroffene Standard oder die Interpretation im Jahr 2011 verpflichtend anzuwenden. Sofern ein späteres Jahr angegeben ist, besteht die Möglichkeit zur früheren freiwilligen Anwendung.
Änderungen von Standards und Interpretationen sind durch den Buchstaben A im Anschluss an die Nummerierung des betreffenden Standards bzw. der Interpretation gekennzeichnet.
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Auf Geschäftsjahre, die
am oder nach dem beginnen, sind die IFRS in folgenden Fassungen
verpflichtend anzuwenden: | |||
A | B | C | |
Bezeichnung | bei kalendergleichem Geschäftsjahr nicht
ab 2011 (oder früher) anzuwenden, sondern erst ab: | Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen
Union | |
International Financial Reporting Standards
(IFRS) | |||
First-time
Adoption of IFRSs | |||
IFRS 1
A | |||
IFRS 1
A | Cost of an
Investment in a Subsidary, Jointly Controlled Entity or
Associate | ||
IFRS 1
R | First-time
Adoption of International Financial Reporting
Standards |