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Umsatzsteuer; | Restaurationsleistungen an ein Krankenhaus (§ 3 Abs. 9 UStG)
Ein Unternehmer beliefert ein Krankenhaus mit Speisen. Das Krankenhaus stellt Geschirr und Besteck bereit. Der Unternehmer bereitet die Speisen in der Küche des auftraggebenden Krankenhauses zu und portioniert sie. Den Transport auf die Stationen und die Ausgabe der Speisen an die Patienten übernimmt das Krankenhauspersonal. Der Unternehmer ist verpflichtet, das Geschirr und das Besteck in der Küche des Krankenhauses zu reinigen. Da im Zusammenhang mit der Lieferung der Speisen auch das Geschirr und Besteck gereinigt wird, liegt gem. eine insgesamt nicht begünstigte Restaurationsleistung vor, auf die der Regelsteuersatz anzuwenden ist.