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FG Baden-Württemberg 31.05.2002 2 K 201/01, IWB 5/2003

Doppelbesteuerung; | Besteuerung eines Binnenschiffers nach DBA-Schweiz

Ein bei einer Basler Reederei beschäftigter Binnenschiffer unterliegt mit seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gem. Art. 15 Abs. 3 DBA-Schweiz der Besteuerung in der Schweiz (FG Ba-Wü., Urt. v. - 2 K 201/01, EFG 2002, S. 1573). Hinweis: Der in Deutschland wohnhafte Kl. war als Rheinschiffer bei einer Basler Reederei beschäftigt. Streitig war, ob der in der Schweiz erzielte Arbeitslohn von der deutschen Besteuerung freizustellen war. Nach Art. 15 Abs. 3 DBA-Schweiz können Vergütungen für die unselbständige Arbeit in der Binnenschifffahrt in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens befindet. Die Bundesrepublik nimmt bei Personen, die hier ansässig sind, Löhne von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer aus, wenn die Arbeit in der Schweiz ausgeübt und dort besteuert wird (Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 DBA-Schweiz)...

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