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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 9 K 353/10

Gesetze: EGV 987/2009 Art. 60 Abs. 1 EStG§ 32 Abs. 1 Nr. 1 EStG§ 32 Abs. 3 EStG§ 62 EStG§ 63 EGV 883/2004 Art. 68

Kindergeld: In Deutschland wohnender polnischer Staatsbürger mit Kind in Polen

Leitsatz

  1. Ein polnischer Staatsbürger, der in Deutschland seinen Wohnsitz hat und ALG II bezieht, hat einen Kindergeldanspruch für seine in Polen im Haushalt der mit ihm nicht verheirateten Kindsmutter untergebrachtes Kind.

  2. Hat der Kl. in Deutschland seinen Wohnsitz und bezieht er hier ALG II-Leistungen, so unterliegt er den Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaates Deutschland.

  3. Die Prioritätsregeln gemäß Art. 68 der VO (EG) Nr. 883/2004 sind nicht anwendbar, wenn ein Anspruch auf Familienleistungen in Polen nicht besteht und diese auch nicht gezahlt werden.

  4. Die Fiktion des Art. 60 Abs. 1 Satz 2 DVO (EG) 987/2009, wonach alle beteiligte Personen unter die deutschen Rechtsvorschriften fallen und in Deutschland wohnen, gilt nur für Familienangehörige, nicht aber für die unverheiratete Kindesmutter in Polen.

Fundstelle(n):
ZAAAE-07395

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 08.02.2012 - 9 K 353/10

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